Neue FAQ der BStBK: Allgemeine digitale Aufbewahrung

 

Guido Prasse informiert: „Neues FAQ zur digitalen Aufbewahrung.“

Die BStBK veröffentlicht einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung. Er bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVO-Aspekten.

Digitale Aufbewahrung ist längst Standard – zugleich bleiben Detailfragen in der Praxis anspruchsvoll: Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen?

Der neue FAQ-Katalog der BStBK bietet hierzu eine strukturierte Übersicht und behandelt u. a. Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahresabschlüssen, zu Signaturen/Freigaben, zur Archivierung von Entgeltunterlagen sowie zu Lösch- und Auslagerungsthemen im DSGVO-Kontext.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer
veröffentlicht auf: www.datev-magazin.de