Guido Prasse sagt: „Amtssprachen der EU werden in deutsche Gesetze eingearbeitet.“
I. Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
1 Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.
II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
2 Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. August 2025 – III C 3 – S 7117-j/00008/006/043 (COO.7005.100.3.12451642), BStBl I S. 1637, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe „Anlage 7 zum Umsatzsteuer Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.5)“ die Angabe „Anlage 8 zum Umsatzsteuer Anwendungserlass (zu den Abschnitten 14.5 und 14a.1)“ eingefügt.
2. In Abschnitt 14.5 Abs. 24 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(z. B. „Self-billing“; vgl. Anlage 8)“.
3. Abschnitt 14a.1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 6 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(z. B. „Reverse charge“; vgl. Anlage 8)“.
b) In Absatz 10 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(z. B. „Margin scheme – Travel agents“ für „Sonderregelung für Reisebüros“, „Margin scheme – Second-hand goods“ für „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung“, „Margin scheme – Works of art“ für „Kunstgegenstände / Sonderregelung“ oder „Margin scheme – Collectors’ items and antiques“ für „Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung“; vgl. Anlage 8)“.
4. Nach Anlage 7 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird folgende Anlage 8 angefügt:
Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben (siehe PDF unten!)
Anwendungsregelung
3 Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2013, BStBl I S. 1305, wird aufgehoben.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.