KI-Gesetz: EU-Kommission startet Konsultation zu Verboten und zur Definition von KI-Systemen

 

„Guido Prasse meint: „….künftige Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen….Wer das versteht, kann sich gerne an das Amt für Künstliche Intelligenz wenden.“

 

Das Büro für künstliche Intelligenz (European AI Office) bei der EU-Kommission hat eine Konsultation zu den künftigen Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen, eingeleitet. Beiträge können bis zum 11. Dezember 2024 eingereicht werden.

Die Leitlinien werden den zuständigen nationalen Behörden sowie den Anbietern und Betreibern dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über solche KI-Praktiken einzuhalten, bevor die entsprechenden Bestimmungen am 2. Februar 2025 in Kraft treten.

Quelle: Vertretung der europäischen Kommission in Deutschland

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BFH zur Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung

 

Guido Prasse meint: “ Wieder eine komplizierte Ergänzung zur 1%-Regelung bei Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer“.

Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.06.2024 – VIII R 32/20 – entschieden.

Der Kläger machte bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend, der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung, den er nach der 1%-Regelung ermittelte, sei um selbst getragene Maut-, Fähr- und Parkkosten sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) eines privat angeschafften Fahrradträgers für den Dienstwagen zu mindern. Die Maut- und Fähraufwendungen betrafen private Urlaubsreisen und Fahrten des Klägers, ebenso die Parkkosten. Finanzamt und Finanzgericht versagten die Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung des Dienstwagens für Privatfahrten wegen dieser Kostentragung des Klägers.

Quelle: Bundesfinanzhof

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Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich

 

Guido Prasse sagt: „Immobilienpreise steigen weiter an, die Preisentwicklung liegt über den aktuellen Inflationsraten.“

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal 2024 fort. Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind gegenüber dem Vorquartal (Q2 2024) abermals gestiegen und legten sogar im Jahresvergleich zu. Ein Vergleich nach Baujahresklassen zeigt, dass die Preise für Neubauwohnungen bereits wieder nahe an ihrem Höchststand notieren.

Dies zeigt das jüngste Update des German Real Estate Index (GREIX), einem Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem IfW Kiel.

Quelle: www.datev-magazin.de

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Betriebsprüfungen in Deutschland

 

Guido Prasse sagt: Betriebsprüfungsquote gerade mal bei 1,7%.

 

Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder.

In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2023 bundesweit 12.394 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,2 Mrd. Euro festgestellt.

Von den 8.409.661 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 146.516 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,7 Prozent im Durchschnitt. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,8 Prozent.

Ferner wurden 5.803 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

 

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Bericht Oktober 2024 

Steuereinnahmen 2024

 

Guido Prasse meint: „Mehr ist immer noch nicht genug, Steuereinnahmen 2023 beliefen sich auf 915,8 Milliarden Euro“.

 

Der Bund kann im kommenden Jahr mit 700 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen als zuletzt erwartet rechnen. Bis 2028 müssen Bund, Länder und Kommunen aber voraussichtlich mit etwa 58 Milliarden Euro weniger auskommen, so die aktuelle Steuerschätzung.

Langfristig müssen Bund, Länder und Kommunen mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen als noch im Frühjahr prognostiziert: Das ist das Ergebnis der aktuell vorgelegten 167. Steuerschätzung. In diesem Jahr betragen die Steuereinnahmen insgesamt 941,6 Milliarden Euro. Das sind 8,7 Milliarden Euro weniger als erwartet. Der Bund verbucht für dieses Jahr ein Minus von 3,4 Milliarden Euro. Bis 2028 erwarten die Steuerschätzer für den Gesamtstaat etwa 58 Milliarden Euro weniger Einnahmen.

Im kommenden Jahr beträgt das Steuerminus insgesamt voraussichtlich 12,7 Milliarden Euro. Für den Bund wird jedoch ein kleines Steuerplus von 700 Millionen Euro erwartet. Das hängt mit Änderungen in den EU-Abführungen zusammen, die geringer ausfallen sollen als bei der letzten Schätzung im Mai angenommen. Berücksichtigt ist zudem bereits die Wachstumsinitiative der Bundesregierung.

 

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Quelle: Bundesregierung

Influencer Steuerguide

„Steuerüberblick für Influencer, ich empfehle aber unbedingt die im Artikel genannte Fachberatung durch Steuerberater*innen…“

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.06.2022

Der neue Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen.

In den sozialen Medien gibt es immer mehr Influencerinnen und Influencer. Sie bewerben – meistens gegen Geld – Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art von Marketing ist ein steuerpflichtiges Business. Das Finanzministerium gibt deshalb nun einen Steuerguide für Influencerinnen und Influencer heraus.

Influencer als etablierte Berufsgruppe

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Influencerinnen und Influencer sind in der digitalen Welt eine etablierte Berufsgruppe. Uns ist es wichtig, diese Berufsgruppe zu erreichen. Denn auch sie müssen unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Was sie dabei beachten müssen, zeigt ihnen der neue Steuerguide.“

Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Steuerguide abrufbar auf Seiten des FinMin Baden-Württemberg